Janusz-Korczak-Schule

Boppard

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Geschichte
Hausordnung

Hausordnung im Wohnheim der Janusz Korczak Schule

Zuerst einmal…

Mit drei Worten kann gut beschrieben werden, wodurch das Leben im Wohnheim entscheidend geprägt und beeinflusst wird: Gemeinschaft, Selbständigkeit und pädagogische Betreuung.

 

Gemeinschaft

Im Wohnheim zu leben bedeutet „in Gemeinschaft“ zu leben. Bewohnerinnen werden kaum darum herum kommen, sich mit anderen auseinandersetzen zu müssen – im positiven wie im negativen Sinne.

Hier sind die Wohnheimversammlungen von ganz großer Bedeutung, weil vieles gemeinsam besprochen und angegangen werden kann. Daran teilzunehmen ist für alle Pflicht.

 

Selbständigkeit

Im Wohnheim zu leben trägt sehr viel dazu bei, Selbständigkeit zu erwerben. Dazu gehört das Verplanen der Woche ebenso wie die Situation, sich selbst versorgen zu müssen.

 

Pädagogische Betreuung

Die Wohnheimleitung, die ebenfalls im Wohnheim wohnt, ist rund um die Uhr Ansprechperson für alle Belange des täglichen Lebens, setzt Rahmenbedingungen für das Leben im Wohnheim und steht im ständigen Dialog mit den Bewohnerinnen. 

 

Wichtige Regelungen

 

Ferien, Wochenenden und Feiertage

Während der Ferien, an den Wochenenden und an Feiertagen ist keine durchgehende pädagogische Betreuung gegeben – deshalb ist das Wohnheim eigentlich geschlossen.

Wenn Bewohnerinnen sich trotzdem im Wohnheim aufhalten wollen, können sie das nur, wenn sie vorher eine Erklärung darüber unterschreiben wird, dass

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sie sich der eingeschränkten Betreuungssituation bewusst sind

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sie sich an die Vorgaben (Hausordnung etc.) halten

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sie die Verantwortung für Ihren Aufenthalt übernehmen.

 

Bewohnerinnen, die noch minderjährig sind, müssen Ihre Eltern diese Erklärung unterschreiben lassen.

 

Zimmer

Eigene Zimmer können nach Absprache mit der Wohnheimleitung auch selbst gestrichen werden. Löcher zu bohren ist nicht erlaubt.

 

Küche

Auf jeder Etage ist eine gemeinschaftlich genutzte Küche mit Herden, Kühlschrank, Spüle und Arbeitsplatte vorhanden. Auch eine Mikrowelle steht zur Verfügung.  

 

Reinigung

Das Wohnheim wird hauptsächlich von seinen Mitbewohnerinnen gereinigt. Gerade in diesem Bereich ist jede Mitbewohnerin sehr stark dazu aufgefordert, sich einzubringen und verantwortungsbewusst anfallende Arbeiten zu erledigen.

Reinigungsmittel, Staubsauger, Eimer, Besen etc. sind vorhanden.

 

Haustür

Die Haustür muss immer geschlossen sein.

 

Ausgang:

Die Ausgangszeiten sind folgendermaßen festgelegt:

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Für 16jährige bis 23.00 Uhr

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Für 17-jährige bis 24.00 Uhr

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Für Volljährige unbeschränkt

 

Nachtruhe

Von 22.00 Uhr bis 7.00 Uhr ist offiziell Nachtruhe. Das heißt: Zimmerlautstärke für alle, die sich noch gerne auf dem Zimmer oder im Aufenthaltsraum unterhalten wollen. Weil das Haus sehr hellhörig ist, darf in dieser Zeit auch nicht geduscht werden. 

Für alle die, die später als 22.00 Uhr ins Wohnheim zurückkommen oder aber noch ausgehen möchten, gilt ebenfalls, dass sie sich dabei leise verhalten, um Ihre Mitbewohnerinnen nicht unnötig zu stören.

 

Besuch  und Übernachtung:

Besuch ist grundsätzlich bis 22.00 Uhr erlaubt. Es ist nichts dagegen einzuwenden, wenn Freundinnen auch einmal auf dem Zimmer mit übernachten. Wichtig ist nur, dass vorher die Wohnheimleitung darüber informiert wird und die Nachtruhe eingehalten wird. Männliche Freunde, Verwandte, Bekannte etc. dürfen nicht im Wohnheim übernachten. 

 

Übernachtungen außerhalb  

Sollten Bewohnerinnen sich überlegen, unter der Woche einmal nicht im Wohnheim übernachten zu wollen (das gilt auch für den Fall, dass sie nach Hause fahren wollen), ist es – wenn diese noch minderjährig sind – wichtig, dass die Wohnheimleitung weiß, ob die Eltern damit einverstanden sind.

Deshalb ist eine diesbezügliche Einverständniserklärung der Eltern absolut notwendig.

 

Krankheit

Bewohnerinnen, die aufgrund einer Erkrankung nach Hause fahren oder aber erst gar nicht ins Wohnheim kommen, müssen dies der Wohnheimleitung melden.   

 

Alkohol

Minderjährigen ist Alkoholbesitz im Wohnheim grundsätzlich nicht erlaubt.

Volljährige genießen da ein bisschen mehr Freiheiten, - zum Schutz der Minderjährigen ist aber auch ihnen der Besitz von Branntwein absolut verboten. 

 

Rauchen

Rauchen ist sowohl im eigenen Zimmer als auch im Aufenthaltsraum gestattet.

Nicht aber in den Fluren, Küchen und im Computerzimmer.

 

Haustiere

Tiere sind im Wohnheim nicht erlaubt.

 

Gartennutzung

Das Wohnheim besitzt hinten herum einen sehr schön angelegten Garten mit Grillecke. Weil er ausschließlich zum Wohnheim gehört, ist auch das Wohnheim (und damit alle Bewohnerinnen) dafür verantwortlich, dass er sauber gehalten wird.

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